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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

"Eine gute Beziehung ist wie ein Tanz und baut sich nach den gleichen Regeln auf."

Anne Morrow Lindbergh



1. Allgemeines

1.1

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor.

1.2

Für die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde seine eigenen eventuellen abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3

Unsere Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen ausserhalb des schrift-lichen niedergelegten Vertragsinhaltes zu treffen. Vertragsinhalt ist deshalb nur das, was von uns schriftlich als vereinbart festgehalten wird.

2. Lieferzeit

2.1

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn uns die Ware bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat oder die Versendungsmöglichkeit der Ware angezeigt worden ist. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Einigung über sämtliche Bedingungen des Geschäftes und Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

2.2

Die Lieferzeit verlängert sich – auch während Lieferverzug – angemessen beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die wir bei An-wendung der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Das gilt insbesondere bei Betriebsbehinderungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in fremden Betrieben von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind – verursacht etwa durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Rohstoff- oder Energieverknappung, Versagen der Verkehrs- und Transportmittel, Arbeitseinschränkungen sowie bei ähn- lichen Ereignissen, die uns an der Einhaltung der Lieferfrist hindern. Von solchen Hindernissen werden wir dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme Mitteilung machen, sofern das Hindernis nicht ohnehin allgemein bekannt ist.

2.3

Die Lieferfrist verlängert sich ausserdem um den Zeitraum, während dessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug ist, unbeschadet unserer darüber hinausgehenden Rechte.

2.4

Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag, wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist, erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller seine gesetzlichen Rechte mit der Massgabe geltend machen, dass im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden beschränkt ist, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

2.5

Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist in jedem Falle Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist.

3. Preise

3.1

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen abgerechnet.

3.2

Bei fest vereinbarten Preisen bleibt beiden Vertragsseiten das Recht vorbehalten, im Falle einer Veränderung der preisbildenden Faktoren wie Löhne, Material-, Energie-kosten, Zölle etc. eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung erfolgt.

3.3

Alle nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen, etwa einer vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zum Schweizer Franken, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.4

Die angegebenen Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk ausschliesslich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der MwSt.

4. Zahlung

4.1

Zahlungen haben in der vereinbarten Währung und innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Skontoabzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu berechnen; dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.2

Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber, unter der Voraussetzung Ihrer Diskontier-barkeit, an. Diskontspesen berechnen wir vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen trägt der Auftraggeber.

4.3

Bei grösseren Aufträgen können wir Vorauszahlung oder der erbrachten Teilleistung entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.

4.4

Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zugunsten des Auftraggebers entschieden ist.

4.5

Geleistete Zahlungen werden jeweils auf die ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.

4.6

Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Auftraggebers schliessen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages das Recht zu, sofortige Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen. Kommt der Auftraggeber mit einem Teil seiner Verpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort geltend zu machen.

5. Lieferung, Versand, Fracht und Gefahrübergang

5.1

Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Darin enthaltene Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insbesondere behalten wir uns technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen ausdrücklich vor.

5.2

Auf Wunsch des Bestellers kann die Ware auf seine Rechnung und Gefahr versandt werden. In diesem Falle geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten des Bestellers, spätestens jedoch bei Verlassen des Lieferwerks oder -lagers auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt. Erfolgt keine besondere Weisung, so sind Versandweg, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl unter Ausschluss der Haftung – ausser Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – uns überlassen.

5.3

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.

5.4

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst zu lagern oder in ein Speditions- oder Lagerhaus eines Dritten einzulagern. Das gleiche gilt, wenn die Auslieferung oder der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt werden, oder infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich sind.

5.5

Sofern nicht von uns aus für bestimmte Produkte von vorne herein auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abgeschlossen wird, schliessen wir diese nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ab. In diesem Falle berechnen wir die uns entstandenen Kosten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Regulierung im Versicherungsfall.

5.6

Die Waren werden, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise verpackt. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5.7

Wir sind berechtigt, Teillieferungen auf dem Gesamtauftrag vorzunehmen und sie gesondert abzurechnen.

5.8

Da wir unsere Ware teilweise von anderen Firmen beziehen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit unser Vorlieferant seinerseits aufgrund eines Gesetztes, Vertrages oder seiner Geschäftsbedingungen uns gegenüber von der Lieferverpflichtung frei wird. Wir werden den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich benachrichtigen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1

Bis zur vollständigen Bezahlung der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Beträge, inklusive allfällige Verzugszinsen und Kosten, besteht zu Gunsten der KSM Stoutz AG der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Besteller die gelieferten Waren weder veräussern noch verpfänden. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns zu benachrichtigen.

6.2

Der Besteller erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Der Besteller verpflichtet sich, uns während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes von jeder Änderung seines Sitzes/Wohnsitzes schon vor dem Umzug in Kenntnis zu setzen.

6.3

Alle Rechte, insbesondere Eigentum, Urheberrechte und dergleichen an technischen Zeichnungen, Montageanleitungen und sonstigen Unterlagen, die dem Auftraggeber mitgeliefert oder ausgehändigt werden, bleiben unser Eigentum und werden nicht dem Auftraggeber übereignet. Der Auftrag-geber darf diese Unterlagen nicht an dritte Personen weitergeben.

6.4

Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt,verbunden oder verarbeitet, so tritt uns der Auftraggeber bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Mieteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder den neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

7. Gewährung und Schadenersatz

7.1

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftraggeber uns dies bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Entgegennahme schriftlich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn dem Auftraggeber vorher Auswahlmuster zugestellt worden sind.

7.2

Bei rechtzeitiger Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Gegenwertes der Ware. Machen wir von diesem Recht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keinen Gebrauch, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, Minderung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte stehen dem Auftraggeber auch zu, falls Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehlschlagen.

7.3

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschliesslich Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden und -kosten sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zugrunde liegen.

7.4

Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.5

Soweit nicht für einzelne Artikel eine generelle Garantieerklärung erteilt wird, übernehmen wir eine Garantie nur bei ausdrücklicher schriftlicher Garantiezusage.

8. Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

8.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Muri AG, es sei denn, wir bestimmen ausdrücklich einen anderen Erfüllungsort. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich, unter Verzicht auf einen ordentlichen Gerichtsstand, dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

9. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch diejenige Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der vertragsabschliessenden Parteien am nächsten kommt. Muri, 01.01.2012

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